Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Trainingsvertrag (AGB)

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  1. Die Anmeldung zur Hundeschule kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischen Wege (E-Mail: info@Hundeschule-BadKreuznach.de) erfolgen.

  2. Es können nur Hunde am Training teilnehmen, die sowohl über einen vollen (bei Welpen dem Alter entsprechenden) Impfschutz der Tollwut als auch über eine gültige Haftpflichtversicherung (Kopie ist zu erbringen) verfügen.

  3. Die Hundeschule canis et cura (im folgenden Hundeschule genannt) weist in einem Erst-/Beratungsgespräch den Hundehalter grundsätzlich vor Ausbildungsbeginn über das Training, und das Programmangebot eingehend ein. Durch die Hundeschule wird der Hundehalter in einem praxisbezogen Training mit seinem eigenen Hund geschult. Besonderheiten des Trainings und/oder Fütterung sind ausdrücklich festzuhalten.

  4. Die Hundeschule verpflichtet sich seine Trainingsmethoden nach den Grundlagen einer tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden zu richten. Das Training erfolgt grundsätzlich gewaltfrei.

  5. Für die Hundeschule und den Hundehalter ist der Einsatz von Elektroreiz-/ Impulsgeräten sowie Stachel-/ Erziehungshalsbänder nicht zulässig. Das Training erfolgt grundsätzlich nicht über Methoden die dem Hund Schmerzen zufügen, ihn verängstigen, ihn in seiner Würde verletzen oder seine Persönlichkeit zerstören.

  6. Der Hundehalter versichert mit seiner Anmeldung/Unterschrift, dass sein Hund haftpflichtversichert ist. Durch die Hundeschule ist der Hund nur im Rahmen der jeweiligen Trainingseinheit haftpflichtversichert. Für Zubehör/Material des Hundehalters, das im Rahmen des Trainings beschädigt wurde, wird von der Hundeschule keine Haftung übernommen.

  7. Die Trainingsgebühren sind vor Trainingsbeginn zu leisten. Bei nicht zeitlich begrenzten Trainingseinheiten ist eine Anzahlung von mind. 50% der vereinbarten Stunden vor der ersten Trainingsstunde fällig. Eine Trainingseinheit/Stunde beträgt 60 Minuten. Berechnungen erfolgen im ¼ Stundentakt. Fahrkosten werden je nach Aufwand zusätzlich berechnet. Der Hundehalter verpflichtet sich nicht eine mind. Stundenanzahl zu buchen. Nur tatsächlich geleisteten Stunden werden berechnet. Ausnahme; ein vereinbarter Termin wird nicht mind. 48 Stunden vorher abgesagt. Die Hundeschule behält sich in diesem Fall vor den Ausfall in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Überzahlung für nicht in Anspruch genommene Stunden werden diese zum Quartalsende per Überweisung zurückerstattet.

  8. Gebühren für die Gruppen sind als Einmalbetrag, je nach Art und Umfang, im Voraus zu bezahlen. Ansprüche auf Ersatzleistungen und/oder Rückerstattung für ausgefallene, nicht besuchte Stunden oder bei vorzeitigen Ausscheiden werden nicht gewährt.

  9. Der Hundehalter billigt der Hundeschule zu, das vereinbarte Training abzubrechen, sofern dies dem beauftragten Trainer sinnvoll und angeraten erscheint. In diesem Fall werden lediglich die bis hierhin angefallenen Kosten fällig. Ein Anspruch des Hundehalters auf Schadenersatz u.ä. besteht nicht.

  10. Die Absage eines vereinbarten Termins (telefonisch, E-Mail, persönlich) muss mindestens 24 Std. vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Andernfalls wird die Unterrichtsstunde zu 100% angerechnet.

  11. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

  12. Läufige Hündinnen können am Gruppentraining nicht teilnehmen.

  13. Der Unterricht schließt auch Ortswechsel mit ein.

  14. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängig ist.

  15. Der Trainer ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn er handelt grob fahrlässig. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von Ihm/Ihr und seinem/Ihrem Hund verursachten Schäden.

  16. Das Übungsgelände ist steht’s sauber zu halten. Hundetüten für Kot stehen zur kostenlosen Verfügung.

  17. Das Betreten des Übungsgeländes von canis et cura in Begleitung mit canis et cura sowie die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

  18. Canis et cura übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden oder Verletzungen der teilnehmenden Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer / den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

  19. Fragen zu gesundheitlichen oder ernährungsbedingten Themen können von Frau Franziska Kloth aufgrund einer bisher fehlenden Ausbildung als Tierheilpraktiker oder Tierarzt nur eingeschränkt, nach bestem Wissen und Gewissen oder aus eigenen Erfahrungswerten beantwortet werden. Daher können keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Anwendung dieser Erfahrungswerte entstehen könnten, übernommen werden.

  20. Den Anweisungen der Übungsleiterin/des Übungsleiters während des Übungsbetriebs ist Folge zu leisten.

  21. Der Trainer kann jederzeit den Teilnehmer ohne Erstattung des Betrags vom Training ausschließen oder sogar vom Trainingsplatz verweisen, wenn der Teilnehmer den Kurs erheblich stört, sich den Anweisungen des Trainers widersetzt oder die Handlungen des Teilnehmers tierschutzwidrig sind.

  22. Während des Trainings herrscht Leinenpflicht, Leinen dürfen nur auf Anweisung abgenommen werden.

  23. Mit der Veröffentlichung und Verwendung der Bilder von Kunde/Hund und Text auf der Website der Hundeschule canis et cura sowie auf Print- und Werbemitteln ist der Kunde grundsätzlich einverstanden.

  24. Die Hunde müssen die altersgemäßen Impfungen besitzen und regelmäßig entwurmt sein.

  25. Der Hundehalter verpflichtet sich vor Trainingsbeginn auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen.

  26. Den Anweisungen der Trainer/Übungsleiter sind in jedem Fall zu befolgen. Die Hundeschule haftet nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.

  27. Die Teilnahme an Gruppenstunden, Hundespaziergängen-/wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hundehalter haftet für die von seinem Hund verursachten Schäden. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh- oder Milbenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht an dem Treffen teilnehmen. Läufige Hündinnen sind beim Übungsleiter anzumelden.

  28. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  29. Die für das Training erforderlichen Daten werden für interne Zwecke gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

  30. Generell ist die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen auf externen Web Sites nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage schriftlich die Genehmigung durch die Hundeschule Sozialpartner Hund erfolgen.

  31. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Amtsgericht Bad Kreuznach.
Stand: 14.03.2011

canis et cura
Franziska Kloth
(Hundetrainerin)

Raiffeisenstr. 2
55545 Bad Kreuznach/ Bosenheim
tel. 0175 - 20 12 98 3

info@hundeschule-badkreuznach.de